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Pressemitteilung medizinische Berichte auslagern
Pressemitteilung: Newsletter als nützliches Marketinginstrument
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Mehr als nur Schreibservice & Office Management.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Unternehmer, Ärzte, MVZs , Kliniken , Rechtsanwälte, Gutachter, Jungunternehmer und Privatpersonen bei den täglichen Verwaltungsaufgaben zu unterstützen.  Schreibarbeiten sind im Zusammenhang mit Outsourcing (Auslagerung) geradezu prädistiniert für die Vergabe an externe Dienstleister. Auch im   Medizinischen Bereich ist die Weitergabe der sensiblen Patientendaten erlaubt, wenn hierbei einige Regeln beachtet werden. Lesen dazu mehr in der Pressemitteilung auf der nächsten Seite.
Was dürfen wir für Sie tun? Schauen Sie sich ganz in Ruhe unsere Dienstleistungen an, vielleicht ist Ihre gesuchte Leistung ja dabei? Im Bereich Korrespondenz & Co. sind nützliche Tipps für Ihren Büroalltag eingestellt, stöbern Sie doch ein wenig dort, vielleicht ist auch für Sie etwas nützliches dabei....

Die Auslagerung von Verwaltungsaufgaben verschafft Ihnen eine Kostenersparnis von 50% und Mehr Zeit für Ihre Kernkompetenzen. 

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Wir sind für Sie da, immer dann, wenn Sie uns brauchen versprochen.

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Pressemitteilung:

Auslagern von medizinischen Schreibarbeiten verringert den Verwaltungsaufwand ohne Sicherheitsrisiko

Niedergelassene Mediziner und Krankenhäuser sind sich leider noch immer sehr unsicher, was die Auslagerung von medizinischen Schreibarbeiten angeht und lehnen diese vorteilhafte Möglichkeit rigoros ab bzw. haben bis jetzt noch nicht weiter darüber nachgedacht. Der Grund hierfür ist in erster Linie: Der Schutz der sensiblen Patientendaten. Dabei gibt es hier relativ einfache Möglichkeiten den Schutz der sensiblen Patientendaten zu gewährleisten.

Der Gesetzgeber hat die Herausgabe von Patientendaten ganz klar geregelt:
Die Übermittlung von Patientendaten bedarf unabhängig von der Form, in der sie erfolgt, grundsätzlich einer schriftlichen Einwilligungserklärung des Patienten.
Fehlt die Einwilligung des Patienten, so kann sich der Arzt durch eine Weitergabe von Patientendaten strafbar machen.
Dies gilt allerdings nur, wenn bei der Beauftragung Dritter tatsächlich eine Offenbarung von Patientendaten erfolgt. Dies kann vermieden werden, wenn die, im Auftrag, verarbeiteten Daten anonymisiert (§ 3 Abs. 6 BDSG) bzw. pseudonymisiert (§ 3 Abs. 6a BDSG) übertragen werden, also der Bezug auf einen Patienten fehlt und nicht ohne besonderen Aufwand wieder herzustellen ist. Über das Ersetzen der identifizierenden Angaben (Name, Adresse, Geburtstag), .......... Pressemitteilung weiterlesen

 


Theoretisch kennt ihn Jeder: Den Newsletter. Er gilt heute schon als Standard und gehört zu einem professionellen Internetauftritt. Aber nur wenige schätzen und kennen den Nutzen, der hinter dem Begriff Newsletterversand steht.
Mit einem Newsletter können Interessenten und Kunden gewonnen - und so an ein Unternehmen gebunden werden - Newsletterversand ist also ein nützliches und kostengünstiges Marketinginstrument!

Praktisch wird dieses Marketinginstrument vernachlässigt, selten bzw. nicht optimal eingesetzt. Häufig lässt sich mehr als Geld sparen:

Durch Newsletter-Marketing lässt sich wesentlich mehr erreichen als mit einem herkömmlichen Mailing.
 

Was bedeutet denn nun eigentlich Newsletter?
Ein Newsletter ist ein elektronisches Rundschreiben. Newsletter werden verschickt, um Mitglieder, Kunden oder Mitarbeiter über interessante Neuigkeiten zu informieren. Früher ....weiter zur Pressemitteilung


Aktualisiert ( Donnerstag, den 03. Juni 2010 um 16:46 Uhr )